8. Preußisches Strafgesetzbuch von 1851 539 Vorbild für die Abfassung war zweifellos der materiellrechtliche Teil des Bayerischen Strafgesetzbuchs von 1813 und damit Feuerbachs legis- Strafgesetzbuch StGB | dtv Strafgesetzbuch mit Einführungsgesetz, Völkerstrafgesetzbuch, Wehrstrafgesetz, Wirtschaftsstrafgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Versammlungsgesetz, Auszügen aus dem Jugendgerichtsgesetz und dem Ordnungswidrigkeitengesetz sowie anderen Vorschriften des Nebenstrafrechts § 74d StGB - Einzelnorm (2) Die Einziehung erstreckt sich nur auf die Stücke, die sich im Besitz der bei ihrer Verbreitung oder deren Vorbereitung mitwirkenden Personen befinden oder öffentlich ausgelegt oder beim Verbreiten durch Versenden noch nicht dem Empfänger ausgehändigt worden sind. Strafgesetzbuch (StGB) - European Commission
Besitzer seines Lebens, der über es uneingeschränkt verfügen darf, wenigstens sofern er anderen damit nicht deutlich schadet. Deshalb wird aus der Menschenwürde nicht nur eine Straffreiheit der Beihilfe, sondern zunehmend auch ein Recht auf Selbsttötung abgeleitet. 1
§ 79 StGB (Strafgesetzbuch) Verjährungsfrist. § 79 StGB Verjährungsfrist (1) Eine rechtskräftig verhängte Strafe oder Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr.8) darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden. 290 StGB (Strafgesetzbuch) Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen § 290 StGB Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen. Öffentliche Pfandleiher, welche die von ihnen in Pfand genommenen Gegenstände unbefugt in Gebrauch nehmen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Text: StGB-Strafgesetzbuch (§§ 77 - 79b) §_77 StGB (F) Antragsberechtigte (1) Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen. (2) 1 Stirbt der Verletzte, so geht sein Antragsrecht in den Fällen, die das Gesetz bestimmt, auf den Ehegatten, den Lebenspartner (1) und die Kinder über. Strafgesetzbuch – Wiktionary [1] Wikipedia-Artikel „Strafgesetzbuch“ [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Strafgesetzbuch“ [1] Meyers Großes Konversationslexikon.
Wer hat bei § 263 StGb Betrug eigentlich die Beweislast? |
68 StGB (Strafgesetzbuch) Voraussetzungen der Führungsaufsicht § 68 StGB Voraussetzungen der Führungsaufsicht (1) Hat jemand wegen einer Straftat, bei der das Gesetz Führungsaufsicht besonders vorsieht, zeitige Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verwirkt, so kann das Gericht neben der Strafe Führungsaufsicht anordnen, wenn die Gefahr besteht, daß er weitere Straftaten begehen wird. Strafgesetzbuch (Deutschland) – Wikipedia Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch ein eigenes Gesetzbuch – die Strafprozessordnung – geregelt. 167 StGB (Strafgesetzbuch) Störung der Religionsausübung
§ 283d StGB Schuldnerbegünstigung - dejure.org
§ 68 StGB Voraussetzungen der Führungsaufsicht (1) Hat jemand wegen einer Straftat, bei der das Gesetz Führungsaufsicht besonders vorsieht, zeitige Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verwirkt, so kann das Gericht neben der Strafe Führungsaufsicht anordnen, wenn die Gefahr besteht, daß er weitere Straftaten begehen wird. Strafgesetzbuch (Deutschland) – Wikipedia Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch ein eigenes Gesetzbuch – die Strafprozessordnung – geregelt. 167 StGB (Strafgesetzbuch) Störung der Religionsausübung § 167 StGB Störung der Religionsausübung (1) Wer 1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder § 187 StGB - Verleumdung - Gesetze - JuraForum.de